Halbjahresvignette
Kombinierte Monatsvignetten (6 Monate, 5 Monate, 4 Monate, 3 Monate, 2 Monate) gewährleisten den Komfort einer Jahresvignette, auch wenn man die Vignette während des Jahres erwirbt. Der Kauf dieser Vignette bedeutet eigentlich die gemeinsame Bestellung von 6, 5, 4, 3 oder 2 Monatsvignetten. Diese einzigartige Lösung ist nicht nur bequem, sondern auch kosteneffizient, nachdem Sie neben der sechsmonatigen Berechtigung zur Autobahnbenützung zusätzlich 4-6 Tage Gültigkeit erhalten. Außerdem wird für jeden Monat nur ein Teil der Ausstellungsgebühr verrechnet, die beim Einzelkauf der Vignetten anfallen würde. Auf der Kaufbestätigung von kombinierten Monatsvignetten sind so viele Vignettennummern aufgeführt wie Monatsberechtigungen erworben wurden (6, 5, 4, 3 oder 2).
Beim Kauf von kombinierten Vignetten achten Sie besonders auf die wiederholte ÜBERPRÜFUNG IHRES KENNZEICHENS , da die Kennzeichenkorrektur bzw. Übertragung des Kennzeichens für alle erworbenen Monate (6 Monate, 5 Monate, 4 Monate, 3 Monate, 2 Monate) bezahlt werden muss! (Die Änderungsgebühr beträgt pro Vignette und Zeichen: 1470 HUF). Die mehrfache Änderungsgebühr ist auch im Falle des Verkaufs des Fahrzeugs oder eines Neukaufs zu bezahlen.
Sie sollten beim Kauf einer Kombi-Vignette dem BEGINN DER GÜLTIGKEIT und dem ENDE DER GÜLTIGKEIT der Vignette besondere Aufmerksamkeit schenken.
Sollten Sie die mautpflichtigen Autobahnen ohne Beleg benützen und Ihnen daraus etwaige Schäden oder Strafen erwachsen, liegen diese in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Unser Unternehmen übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung!